BERATUNG VON GEMEINDEN, VERWALTUNGSGEMEINSCHAFTEN, ZWECKVERBÄNDEN UND LANDKREISEN
Wir beraten Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände und Landkreise bezüglich der nachfolgenden Themenfelder, die jedoch nicht abschließend aufgelistet sind:
vertragsrechtliche Beratung (Prüfung von zivilrechtlichen und öffentlichen Verträgen, Erstellung von Vertragsentwürfen - zugeschnitten auf die Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung)
Prüfung von Satzungen (Abgabensatzung, Bebauungspläne, etc.)
Begleitung von öffentlichen, europaweiten Ausschreibungen (VOL/A, VOB/A, VOF/F, Thüringer Vergabegesetz)
Stellenausschreibungsverfahren
Gebühren- und Beitragserhebung (Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge, Kurbeiträge, etc.) Übergang zu privatrechtlichen Entgelten